Ihr Partner für
Lebensmittelsicherheit


Mit großem Erfolg arbeiten wir für Lebensmittelbetriebe zahlreicher Branchen auf allen Stufen der Herstellungskette.



© vetlabor | ☎ +49 (0)2361 9370637 | buero@vetlabor.info

TOP-Thema


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Herzlich Willkommen bei der VetLabor Bünger KG


Ihr Partner für Qualitätssicherung im Bereich Lebensmittel, Futtermittel und Kosmetika

Seit 1997 arbeiten wir erfolgreich für Lebensmittelbetriebe zahlreicher Branchen und auf allen Stufen der Herstellungskette.

Auch für Hersteller von Futtermittel, Kosmetikaproduzenten und -händler sowie Logistik-Unternehmen im Bereich Lebens- und Futtermittel sind wir ein kompetenter Ansprechpartner.

Vertrauen ist die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit, auch und gerade in sensiblen Unternehmensbereichen. Die Zusammenarbeit mit unseren Kunden ist Vertrauenssache.

Unsere Mitarbeiter/innen sind zur Verschwiegenheit besonders verpflichtet und garantieren die Wahrung vertraulicher Kenntnisse.

Schauen Sie sich doch auf unserer Homepage um.

Haben Sie konkrete Fragen oder finden Sie Ihr Thema nicht, dann rufen Sie doch einfach an.

Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit und danken für Ihr Interesse an unseren Angeboten.






Unternehmen


Ihr Partner für Qualitätssicherung im Bereich Lebensmittel, Futtermittel und Kosmetika

Im Jahr 1997 wurde die VetLabor Gelsenkirchen GmbH&Co.KG von der Veterinärmedizinerin Dr. Kirsten Bünger als tiermedizinisches Untersuchungslabor im Wissenschaftspark Gelsenkirchen gegründet. Bereits im ersten Unternehmensjahr wurden Beratungsangebote für Lebensmittelbetriebe in der Region nachgefragt.

Nach Einstellung des Veterinärlaborsbetriebes wurde die Angebotspalette für Lebensmittelbetriebe sowie für andere Branchen systematisch erweitert.

Heute bietet die VetLabor Bünger KG eine breite Vielfalt unterschiedlicher Leistungen für Lebensmittelbetriebe aller Art, Hersteller von Futtermitteln, Kosmetikaproduzenten und -händler sowie Logistik-Unternehmen im Bereich Lebens- und Futtermittel an.

Neben weitgestreuten Beratungs- und Betreuungsangeboten, die Erstellung von Gutachten und die Durchführung von Audits runden Schulungen sowie Lebensmittel- und Umgebungsanalysen das Angebotsspektrum ab.

Zu unseren Kunden zählen unter anderen

  • Lebensmittelhersteller

  • Lebensmittelverarbeiter

  • Umpackbetriebe

  • Lebensmittelhändler und Lebensmittellogistiker

aus den Branchen

  • Schlacht- und Zerlegebetriebe

  • Fleischverarbeitende Betriebe

  • Fisch und Meeresfrüchte

  • Obst und Gemüse, Früchte aller Art

  • Gemeinschaftsverpflegung (Großküchen, Catering)

  • Gastronomie

  • Convenience Produkte, TK-Waren

  • Molkereiprodukte

  • Handwerkliche und industrielle Bäckereien

  • Großhändler

Aber auch Erzeuger von Futtermitteln/Tiernahrung sowie Hersteller und Händler von Kosmetika.

Unsere Angebote richten sich von Unternehmen aller Größen, vom Kleinstbetrieb bis hin zum international tätigen Großbetrieb.

Detaillierte Informationen finden Sie unter den entsprechenden Menüpunkten auf dieser Homepage oder fragen Sie uns direkt.




Qualifikation - Team


Unser Kompetenzteam berät Sie sachkundig und effektiv.


Wir verfügen über langjährige Erfahrung und umfassenden Sachverstand. Unsere Team-Mitglieder kommen aus der Tiermedizin, Ökotrophologie und Biologie

Unsere Team-Chefin und promovierte Veterinärin, Dr. Kirsten Bünger, ist zudem Lead-Auditorin für gängige Qualitätsstandards für Lebensmittel und Futtermittel wie beispielsweise QS, IFS, BRC, FSSC, MSC, RSPO, GMP, FAMI-QS, diverse ISO-Normen und anderes mehr.

Gerade im Bereich der Qualitätsmanagementsysteme und Lebensmittelstandards können wir auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz blicken. Wir sind zuhause in zahlreichen Sparten für tierische und pflanzliche Lebensmittel und kennen uns in Betrieben aller Größen aus, vom Kleinstbetrieb bis hin zu Konzernstrukturen. Zu unseren Kunden zählen Erzeuger, Verarbeiter, Veredler, Händler und Logistiker, sodass wir ganze Verarbeitungsketten überschauen können.

Wir wissen natürlich auch nicht alles. Aber wir kennen unsere Grenzen. Und für Fragen jenseits unserer Grenzen holen wir uns externen Sachverstand ein.

















Kooperationen


Akkreditierte Prüflabore und Fachexperten


Mikrobiologische Untersuchungen von Lebensmitteln einschließlich Trinkwasser lassen wir in unserem Partnerlabor durchführen, das selbstverständlich als Prüflabor akkreditiert ist. Unsere Probennehmer sind in das QM-System eingebunden.

Die Untersuchungen werden gemäß der Trinkwasserverordnung, der VO 2073/2005 (EG), der aktuellen Fassung der DGHM-Richtlinien sowie weiterer relevanter Regelwerke durchgeführt.

Zur Abklärung spezieller Fragestellungen arbeiten wir mehreren anderen Fachlaboren zusammen.

Der Transport der Untersuchungsproben kann durch einen Kurierdienst zu moderaten Kosten durchgeführt werden.

Gerne übernehmen wir für Sie die Koordination von Probennahmen, Ergebnisübermittlung und ggf. Nachbeprobungen.

EDV-Lösungen zur Überwachung von Maschinen und Anlagen, kundenspezifische Programmierungen und andere maßgeschneiderte Produkte bietet die Exspecta GmbH & Co.KG an.
















Unser Gütesiegel


Unser Anspruch an unsere Leistungen ist sehr hoch.

Unser Credo ist, dass unsere Kunden einen Anspruch auf Leistungen in optimaler Qualität haben. Wir glauben, dass sich nur hohe Qualität dauerhaft am Markt behaupten kann. Wir sind überzeugt, Kunden nur durch hochwertige Leistungen binden zu können. Unsere Überzeugung haben wir in unser Gütesiegel gefasst.
Es steht für unseren Anspruch in unsere Arbeit.


Eule



Qualitätszertifikat


Werben Sie mit Ihrer Qualitätssicherung


Selbstverständlich können Sie Ihre Zusammenarbeit mit uns für Ihre Außendarstellung nutzen. Hierzu stellen wir Ihnen gerne ein individuelles Zertifikat aus, in dem die in Ihrem Betrieb durchgeführten Betreuungsmaßnahmen dokumentiert werden.

Nutzen Sie dieses Zertifikat für Ihre Außendarstellung in Print- und elektronischen Medien. Werben Sie damit Neukunden oder stellen Sie es Ihren Kunden als Dokumentation Ihrer qualitätssichernden Maßnahmen zur Verfügung.

So oder ähnlich könnte Ihr Zertifikat aussehen.







Betriebsplanungen


Neu- und Umbauten, Planungen von Betriebsabläufen


Die Planung neuer Betriebsstätten beinhaltet nicht nur baulich-technische Maßnahmen wie Auswahl und Anschaffung von Maschinen, Geräten, Anlagen oder die Ausgestaltung von Betriebsräumen wie Klimatisierung, Bodenbeläge, Innenausbau usw.

Ebenso müssen von Anfang an alle hygienischen und lebensmittelrechtlichen Anforderungen im Betriebskonzept berücksichtigt werden. Es stellen sich vorab wichtige Fragen, wie zum Beispiel:

  • Kann eine vorhandene Immobilie wirtschaftlich vernünftig zu einer geeigneten Betriebsstätte umgebaut werden?
  • Was sind die Anforderungen an eine neu zu erbauende Betriebsstätte?
  • Wie kann eine Betriebserweiterung vernünftig in einen bestehenden Betrieb integriert werden?
  • Wie sollen die Personal- und Warenwege zukünftig verlaufen?
  • Wie können Wegekreuzungen von Personal und Waren unterschiedlicher Verarbeitungsstufen vermieden werden?
  • Welche hygienischen Anforderungen sind an die zukünftige Betriebsausstattung zu stellen?
  • Mit welchen Kapazitäten plane ich zukünftig und kann ich die beabsichtigten Mengen auch tatsächlich wie geplant handhaben?
  • Mit welchen Auflagen und Einschränkungen habe ich seitens der Lebensmittelüberwachungs- und Lebensmittelzulassungsbehörden zu rechnen?

Bei der Beantwortung dieser und vieler anderer Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich. Je früher lebensmittelrechtliche und hygienische Aspekte in Ihre Planungen einfließen, umso eher kann eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden werden.

Dies kann helfen viel zu sparen - an doppelter Arbeit, an Ärger und auch an Geld.







HACCP-Systeme


individuell zugeschnitten


Die Einführung und Pflege von HACCP-Systemen ist für Lebensmittelunternehmer vom Produzenten über den Weiterverarbeiter bis zum Vertreiber bindend und im EU-Recht verankert. Hinter dem Begriff „HACCP“ verbirgt sich ein System zur Gefahrenanalyse und Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit.

Wir erarbeiten mit Ihnen zusammen Ihr individuell zugeschnittenes Konzept, und zwar für alle Betriebe der Lebensmittelindustrie.

  • Schlacht-, Zerlege-, Fleischverarbeitungsbetriebe
  • Metzgereien, Bäckereien und Konditoreien
  • Lebensmittelgroß- und Einzelhandel,
  • Küchenbetriebe, Caterer und Verpflegungseinrichtungen
  • Restaurants, Cafes, Schnellrestaurants
  • Obst- und Gemüsebetriebe, Feinkostunternehmen
  • Bäuerliche Direktvermarkter und Primärerzeuger

Wir bieten Unterstützung an bei der Erfüllung der Anforderungen an Lebensmittelhygiene, Lebensmittelkennzeichnung und Lebensmittelsicherheit. Wir kümmern uns um die zeitnahe Implementierung sich ständig erweiternder und verändernder Rechtsvorschriften.

Auf Wunsch können die HACCP-Konzepte erweitert werden hin zu betrieblichen Eigenkontrollkonzepten, die bereits zahlreiche Anforderungen von Lebensmittelstandards erfüllen.

Informationen erfragen Sie gerne direkt bei uns.




EU-Zulassung


Beratung und Betreuung bei EU-Zulassungen von Lebensmittelunternehmen


Betriebe, in denen Lebensmittel tierischen Ursprungs verarbeitet werden, benötigen im Normalfall eine sogenannte EU-Zulassung. Die Rechtsgrundlage hierfür ist in geltenden EU-Verordnungen verankert.

Die Notwendigkeit einer EU-Zulassung kann in der Betriebsgröße, der Art der Tätigkeiten, den Verarbeitungsmengen und weiteren Faktoren begründet sein. Ob und unter welchen Voraussetzungen Sie unter diese Zulassungspflicht fallen, können Sie gerne mit uns besprechen.

EU-Zulassungen sind bei den jeweiligen Landesbehörden, in NRW dem LANUV, über das zuständige Veterinäramt zu beantragen.

Voraussetzungen für eine EU-Zulassung sind einerseits strenge bauliche Voraussetzungen und andererseits ein den geplanten Betriebsabläufen angepasstes und ausführliches „betriebliches Eigenkontrollkonzept“.

Wir helfen Ihnen, die für Sie relevanten Anforderungen zu ermitteln und in Ihrem Betrieb umzusetzen. Dies beginnt bei der Beurteilung bzw. der Planungshilfe einer Betriebsstätte oder der erforderlichen Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahmen. Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir den notwendigen Zulassungsantrag sowie ein individuelles „betriebliches Eigenkontrollkonzept“ mit umfangreichen Arbeitsanweisungen und Dokumentationsvorlagen. Auf Wunsch begleiten wir die amtliche Begehung und stehen Ihnen auch im weiteren Verlauf Ihrer betrieblichen Tätigkeiten mit Rat und Tat zur Seite.

Wichtig übrigens: Vergleichbare Regelungen gelten auch für die Herstellung von Tiernahrung.




Qualitätsmanagementsysteme für Lebensmittel


Wir unterstützen Sie bei Aufbau, Pflege und Weiterentwicklung von Qualitätssicherungssystemen.


Zertifizierte Qualitätsmanagement-Systeme sind häufig unbedingte Voraussetzung für Lieferantenbeziehungen mit großen Lebensmittelkonzernen. Handelsketten schreiben im Regelfall die Erfüllung von ausgewählten Lebensmittelstandards vor, um als Lieferant gelistet werden zu können.

Wir unterstützen Sie bei Aufbau, Pflege und Weiterentwicklung von Qualitätssicherungssystemen. Ebenso können wir behilflich sein bei Anpassung und Erweiterung von bestehenden Qualitätsmanagement-Systemen.

Unsere Expertise erstreckt sich auf gängige Standards wie z.B.:

  • IFS (International Featured Standard)
  • QS (Qualität und Sicherheit)
  • BRC (British Retail Consortium)
  • FSSC (Food Safety System Certification)
  • MSC (Marine Stewardship Council)
  • RSPO (Roundtable on Sustainable Palm Oil)
  • DIN EN ISO 22000 (Lebensmittelsicherheit)
  • DIN EN ISO9000 ff. (prozessorientierte QM-Systeme)
  • Weitere

Wir bereiten mit Ihnen das Zertifizierungsaudits vor und führen Prä-Audits als „Ernstfallsimulation“ durch.

Gerne bieten wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Servicepaket an.






Qualitätsmanagementsysteme für Futtermittel


Wir unterstützen Sie bei Aufbau, Pflege und Weiterentwicklung von Qualitätssicherungssystemen.


Die Zertifizierung ganzer Lieferketten in der Lebensmittelwirtschaft schließt ebenfalls schon die Zertifizierung von Betrieben der Primärerzeugung und Futtermittelproduktion ein.

Ziel ist die Gewährleistung der Futtermittelsicherheit in Erzeugung, Handel und Verwendung von Mischfutterprodukten, Futtermitteln, Vormischungen und Zusatzstoffen.

Wir unterstützen Sie bei Aufbau, Pflege und Weiterentwicklung von Qualitätssicherungssystemen. Ebenso können wir behilflich sein bei Anpassung und Erweiterung von bestehenden Qualitätsmanagement-Systemen.

Unsere Expertise erstreckt sich auf gängige Standards wie z.B.:

  • GMP + Futtermittel (Good Manufacturing Practice)
  • Fami-QS (Feed Additives and Premixtures Quality System)
  • QS (Qualität und Sicherheit)
  • weitere

Wir bereiten mit Ihnen das Zertifizierungsaudits vor und führen Prä-Audits als „Ernstfallsimulation“ durch.

Gerne bieten wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Servicepaket an.














Qualitätsmanagement-Systeme für Prüflabore


mit und ohne Akkreditierung


Prüflabore, die nach DIN EN ISO 17025 akkreditiert sind, stellen mit dem dazu geforderten Management-System unter Beweis, dass sie alle Anforderungen erfüllen. Gleichzeitig wird der Nachweis erbracht, dass ausreichende fachliche und technische Kompetenz zur Erbringung qualifizierter Analysen und Ergebnisse vorhanden ist.

Die Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025 ist unabdingbare Voraussetzung, Kundenaufträge auszuführen, die eine Beauftragung speziell unter der Prämisse ISO 17025 erteilen.

Medizinische Untersuchungslabore können neben der Akkreditierung nach ISO 17025 auch die Akkreditierung nach DIN EN ISO 15189 anstreben. Hierbei steht im Wesentlichen die Aufgabe von medizinischen Laboren im Focus, die Analyse biologischer Proben für Screening-, Diagnose- und Nachsorgezwecke wie auch für die Behandlung und Prävention von Krankheiten durchzuführen.

Beabsichtigt ist nicht nur die präzise, sondern auch die zeitnahe Ergebniserzielung. Und zwar gleichermaßen unter Einhaltung von Rückführbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Laborverfahren, der ethischen Maßstäbe und der Gewährleistung der Sicherheit von Patienten und Mitarbeitern.

Beide Normen sind als Akkreditierungsnormen vorgesehen.

Wir können Ihnen bei der Abarbeitung der offiziellen Checklisten und der Vorbereitung zur Akkreditierung behilflich sein. Schwerpunkt ist hierbei auch die Umsetzung von geforderten Maßnahmen sowohl in der Dokumentation als auch im täglichen Laboralltag.










Verifizierung von QM-Systemen


Gelebtes Qualitätsmanagementsystem.


Jedes funktionierende gelebte Qualitätsmanagementsystem muss regelmäßig einer gründlichen Überprüfung unterzogen werden. Sei es ein HACCP-Konzept oder ein umfassendes QM-System basierend auf einem oder mehreren der bekannten QM-Standards, die turnusmäßige Verifizierung gehört zum Pflichtenheft des Lebensmittelunternehmers.

Der Begriff Verifizierung steht hierbei für:

  • die Feststellung der Konformität des Managementsystems mit dem/den Standard(s)
  • die Beurteilung der Wirksamkeit des Managementsystems in Bezug auf die Sicherstellung der Einhaltung anwendbarer gesetzlicher, behördlicher und vertraglicher Anforderungen und der Erreichung festgelegter Ziele

Unser Angebot umfasst:

  • die Anleitung und Hilfestellung zur Systemverifizierung,
  • die Durchführung der Systemverifizierung anhand der Standardvorgaben und Ihrem QM-System
  • die Prüfung Ihrer Dokumentation
  • die Durchführung interner Audits
  • sowie Personalschulungen nach Infektionsschutzgesetz und VO 852/2004







Lebensmittelrechtliche Beratung


In lebensmittelrechtlichen Fragen auf dem aktuellen Stand.


Unsere Mitarbeiter verfügen aufgrund ihrer akademischen Ausbildung unterschiedlicher Fachrichtungen und ihrer jahrelangen Berufserfahrung über eine umfangreiche Expertise in lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Im Bedarfsfall ziehen wir natürlich auch externen Sachverstand hinzu.

Durch uns werden Sie in lebensmittelrechtlichen Fragen auf dem aktuellen Stand gehalten. Wir informieren Sie über Änderungen, Ergänzungen, Neuerungen und helfen Ihnen bei der Umsetzungen lebensmittelrechtlicher Vorgaben in Ihrem Betrieb

Wir helfen bei Fragen zu

  • Kennzeichnung und Verkehrsfähigkeit Ihrer Produkte
  • Import- und Exportbedingungen außerhalb der EU
  • rechtlichen Hintergrundinformationen bei Produktentwicklungen
  • Stellungnahmen bei amtlichen Beanstandungen
  • vielen Themen, die Sie sonst noch interessieren könnten.

Wichtige Anmerkung: Wir können und dürfen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes erbringen, die typischerweise Rechtsanwälten und Notaren vorbehalten ist.











Im-und Exportbestimmungen außerhalb der EU


Hilfestellung bei der Umsetzung.


Der Warenverkehr in die EU oder aus der EU unterliegt strengen Regeln. Für Lebensmittel, Futtermittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika und Medizinprodukte gelten jeweils landesspezifische Bestimmungen.

Wichtige Im- und Exportmärkte für deutsche Unternehmen sind die Schweiz als Nicht-EU-Land sowie Staaten in Nah- und Fernost, Rußland, Afrika sowie Australien und Neuseeland.

Wir unterstützen Sie bei der

  • Klärung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen
  • Klärung der Verkehrsfähigkeit
  • Überprüfung der Produktionsbedingungen ausländischer Verarbeitungsbetriebe
  • Überprüfung der Produktdeklarationen
  • sowie weiterer verwandter Fragestellungen in diesem Zusammenhang.











Überwachung Eigenkontrollen


Regelmäßige Durchsicht und Kontrolle.


Lebensmittelunternehmer sind zur regelmäßigen Durchführung von betrieblichen Eigenkontrollen verpflichtet. Als besonderen Service für Unternehmen aller Größenordnungen können wir die Überwachung aller durchzuführenden Eigenkontrollen übernehmen.

Dies kann z.B. beinhalten:
    die regelmäßige Durchsicht und Kontrolle aller verpflichtenden Dokumentationen wie
    • Warenein- und –ausgangskontrollen,
    • Temperaturaufzeichnungen
    • Chargendokumentationen
    • Reinigungsprotokolle
    • Schulungsdokumente
    die Planung, Durchführung und Überwachung des Probenplans
    • Terminvereinbarung zur Probenahme
    • Durchführung aller Probenahmen (Oberflächenuntersuchungen, Produktproben, Luftkeimproben, Trinkwasserproben)
    • Überwachung der Untersuchungsergebnisse und Veranlassung von Nachproben

Wir kommen direkt zu Ihnen in den Betrieb und arbeiten vor Ort.

Art und Umfang der Überwachungsmaßnahmen stimmen wir gerne gemäß Ihren Anforderungen mit Ihnen individuell ab.








Prüfmittelüberwachung


Regelmäßige Kalibrierung.


Für eine zuverlässige Temperaturaufzeichnung Ihrer Kühleinrichtungen ist eine regelmäßige Kalibrierung der Temperaturmessgeräte Voraussetzung.

Egal, ob Handthermometer, Thermologger oder Online-Überwachung mittels Thermofühler, jegliche Geräte sollten regelmäßig gegen ein geeichtes Thermometer kalibriert werden. Soweit nicht bereits durch Qualitätsmanagementsysteme wie IFS vorgegeben sollten die Kalibrierungsintervalle nicht länger als 12 Monate betragen.

Von uns durchgeführte Kalibrierungen werden durch Kalibrierungszertifikate und Prüfplaketten dokumentiert. Wir führen Kalibrierungen in gekühlten Produktionsräumen bis hin zu Tiefkühleinrichtungen durch.

Ein Tipp: Temperaturüberwachungen sollten niemals durch Ablesen der Geräteanzeigen erfolgen. Die Abweichung zwischen Anzeige und tatsächlicher Temperatur kann zum Teil einige Grade betragen. Benutzen Sie immer geeignete externe Temperaturmessgeräte.

Fragen zu diesem Themenkomplex stellen Sie gerne direkt an uns. Ebenso fragen Sie bitte unseren Kalibrierservice nach.












Einfriergutachten


Einfrier- und Abkühlgeschwindigkeit.


Die Einfriergeschwindigkeit beim Schockfrosten von Lebensmitteln sowie die Abkühlgeschwindigkeit bei der Herstellung von verzehrfertigen Speisen spielt eine wichtige Rolle (siehe DIN 10506, DIN 10508, TLMV u.a.).

Unter Einfriergeschwindigkeit bzw. Abkühlgeschwindigkeit versteht sich die Zeit, die verstreicht bis im Kern der Lebensmittel eine vorgegebene Temperatur erreicht ist oder ein vorgegebener Temperaturbereich durchschritten ist.

So müssen schockgefrostete Lebensmittel wie beispielsweise Fleischspieße nach Döner Art eine Kerntemperatur von -18°C oder darunter erreichen. Im Cook & Chill-Bereich wird gefordert, die Speisen unmittelbar nach dem Garprozess innerhalb von nicht mehr als 90 Minuten auf +3°C herabzukühlen. Für Cook & Freeze-Produkte gilt, dass der kritische Temperaturbereich zwischen +65°C und 0°C in maximal 90 Minuten durchschritten werden muss.

Ob Ihre Kühleinrichtungen die notwendige Kühlleistung aufbringen, können wir mittels Kerntemperaturaufzeichnung während des Kühl- bzw. Gefrierprozesses testen. Die anschließende grafische Auswertung der Messwerte ergibt ein Bild der Abkühlgeschwindigkeit und zeigt, ob die Vorgaben zum Abkühl- oder Einfrierprozess erfüllt werden können.

Gerne besprechen wir weitere Details mit Ihnen persönlich.











Kennzeichnungsüberprüfungen Lebensmittel


Nährwertangaben, Allergenkennzeichnung, Zusatzstoffe und was sonst noch alles zu kennzeichnen ist


Seit dem 13. Dezember 2014 müssen die Vorschriften der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) eingehalten werden. Im Mittelpunkt dieser Verordnung steht die Verfügbarkeit von Verbraucherinformationen über Lebensmittel.

Zusammen mit der Zusatzstoffzulassungsverordnung, der Fertigpackungsverordnung sowie zahlreicher weiterer Regelwerke stellt die LMIV die rechtliche Grundlage der verpflichtenden Lebensmittelkennzeichnung dar.

Unser Angebot umfasst die vollständige Überprüfung der Kennzeichnung Ihrer Lebensmittel. Wichtige Punkte hierbei sind beispielsweise:

  • Allergenkennzeichnung
  • GVO-Kennzeichnung
  • Nährwertangaben
  • Inhaltsstoffe
  • Zusatzstoffkennzeichnung
  • QUID-Kennzeichnung
  • Identitätskennzeichnung
  • Mindestangaben
  • Mindestgrößen
  • u.v.m.

Die Überprüfung wird angeboten für verpackte Lebensmittel und lose Ware aller Produktgruppen.





Kennzeichnungsüberprüfungen Kosmetika


Abgrenzung zu Medizinprodukten.


Die seit Juli 2013 in Kraft befindliche EU-Kosmetikverordnung beschreibt und regelt die Voraussetzungen, unter denen Kosmetika im europäischen Raum auf den Markt gebracht werden dürfen. Vor Inverkehrbringen obliegen dem Handel wesentliche Pflichten der Prüfung der Kosmetika und deren Kennzeichnung wie sie im Artikel 6 und Artikel 19 festgelegt sind.

Abweichend gelten im schweizerischen Raum besondere Anforderungen an die Verkehrsfähigkeit. Hierbei spielt eine klarere Abgrenzung zu Medizinprodukten bzw. das Verbot der Auslobung medizinischer Wirkungen eine besonders wichtige Rolle.

Wir prüfen, ob Ihre Kosmetika alle notwendigen Voraussetzungen hinsichtlich Kennzeichnung und Inverkehrbringen auf den EU-Binnenmarkt erfüllen.

Ob die Auslobung und Kennzeichnung der Kosmetika den Anforderungen an den schweizerischen Markt erfüllt bzw. welche Voraussetzungen zusätzlich noch erfüllt werden müssen, ist ebenfalls Bestandteil einer Prüfung durch uns.
















Krisenmanagement


Lösungsansätze zügig und effektiv erarbeiten.


Unser Haus verfügt nicht nur über ein breit gefächertes Fachwissen, das uns befähigt Fachgutachten und Stellungnahmen zu verfassen. Wir verfügen über ausgezeichnete Verbindungen zu Fachlaboren, Zertifizierungsstellen und Fachkollegen. Wir haben Ansprechpartner bei Lebensmittelproduzenten, beim Lebensmittelhandel und gute Verbindungen zu weiteren Beteiligten der Produktionskette. Außerdem pflegen wir sehr gute Kontakte zu amtlichen Stellen der Lebensmittelüberwachung.

Im Krisenfall sind wir in der Lage Lösungsansätze zügig und effektiv zu erarbeiten und mit allen beteiligten Parteien abzustimmen.

Selbstverständlich garantieren wir schnelle Reaktionszeiten, vorrangige Intervention und falls erforderlich auch Präsenz außerhalb der Kernarbeitszeiten. Im Rahmen unserer Zusammenarbeit stehen Ihnen außerdem Notfallrufnummern zur Verfügung.
















Outsourcing von qualitätsrelevanten Aufgaben


Ihr externer QMB


Die Anforderungen zur Erfüllung lebensmittelrechtlicher Aufgaben werden immer umfangreicher und anspruchsvoller. Kunden- und Lieferantenbeziehungen verlangen Ihnen immer mehr zusätzliche Arbeiten ab. Auch Ihre Verpflichtungen zur Qualitätssicherung durch Normen und Standards nehmen ständig zu.

Bisweilen können alle diese Aufgaben mit den vorhandenen Personalressourcen nicht zufriedenstellend bewältigt werden. Oder es fehlt an den nötigen Qualifikationen und Kenntnissen.

Hier können wir Ihnen helfen.

Sie überlegen Ihr Qualitätsmanagement in Teilen oder insgesamt außer Haus zu beauftragen.

Sie haben regelmäßige Überprüfungen von Kennzeichnungen, Verkehrsfähigkeit oder Lieferantenbeziehungen. Sie benötigen lebensmittelrechtlichen Rat. Sie wollen Ihre betrieblichen Eigenkontrollen wie Hygieneüberprüfungen und Lebensmitteluntersuchungen überwacht haben. Sie wünschen Hilfestellung in der Kommunikation mit Behörden und Ämtern. Sie suchen Hilfe in der ständigen Überwachung und Pflege Ihrer Eigenkontrollkonzepte und QM-Systeme. Sie möchten die Durchführung der betrieblichen Eigenkontrollen in bewährten Händen wissen.

Diese und viele andere Aufgaben können Sie uns gerne anvertrauen. Dabei sind wir uns des entgegengebrachten Vertrauens bewusst. Sie können sich selbstverständlich auf unsere Verschwiegenheit verlassen. Unsere Mitarbeiter sind selbstverständlich zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Wir unterbreiten gerne ein Angebot angepasst an Ihre Bedürfnisse.






Branchenpakete


Service mit allem was sein muß


Unabhängig von der Betriebsgröße ist jeder Lebensmittelunternehmer für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorgaben selbst verantwortlich. Wenn Sie Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder in Verkehr bringen sind Sie verpflichtet, ein System der „betrieblichen Eigenkontrolle“ zu unterhalten. Neben der Dokumentation von diversen Maßnahmen wie Temperaturüberwachungen, Wareneingangs- und Warenausgangskontrollen usw. sind hier Hygienekontrollen von Oberflächen, Produkt- und Trinkwasseruntersuchungen angesprochen.

Für handwerkliche Betriebe und kleinere Lebensmittelbetriebe bieten wir kompakte Servicepakete, die auf die jeweiligen Anforderungen und Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Unsere Branchenpakete richten sich u.a. an:
  • Handwerkliche Bäckereien und Konditoreien
  • Handwerkliche Metzgereien
  • Kleine Lebensmittelverarbeitungsbetriebe
  • Lebensmitteleinzelhandel
  • Marktbeschicker und fahrendes Gastronomiegewerbe
  • Gastronomiebetriebe (z.B. Imbissbetriebe, Fast Food Restaurants, Speisegaststätten)

Die Pakete enthalten die notwendigen Untersuchungen einschließlich der aussagekräftigen Berichte, einer Interpretationshilfe der Ergebnisse sowie die Erinnerung bei nächster Fälligkeit. Selbstverständlich passen wir die Leistungspakete auch an Ihre Anforderungen an.

Sprechen Sie mit uns. Wir beraten Sie gerne und ausführlich.








Hygieneaudits


Einwandfreie Prozesshygiene.


Für Lebensmittelunternehmen ist eine einwandfreie Prozesshygiene von zentraler Bedeutung. Daher sollten die Betriebsabläufe regelmäßig unter Hygieneaspekten revidiert werden.

Unsere Auditoren verfügen über die notwendigen Fachkenntnisse, um eine Analyse der Prozesshygiene von der Warenannahme über die Verarbeitungsabläufe bis zum Warenausgang durchzuführen. Die anschließende Bewertung kann als Grundlage dienen, um mögliche Optimierungspotentiale zu erfassen und umzusetzen.




















Interne Audits


Soll-Ist-Abgleiche


Ein wichtiges Instrument um die Wirksamkeit und Effizienz eines Qualitätsmanagementsystems zu beurteilen und ständig zu verbessern sind interne Audits.

Unsere fundierten Erfahrungen und Kenntnisse in der Durchführung von Audits können Sie nutzen, um Ihre Qualitätssicherung kritisch zu beleuchten und Verbesserungsmöglichkeiten und Verbesserungsnotwendigkeit zu erkennen.

Wir helfen z.B. bei der Konzeption eines Jahres-Auditplans, bei der Benennung von Auditzielsetzungen sowie der Ausarbeitung von Fragelisten zu den Audits. Selbstverständlich führen wir interne Audits auch in Ihrem Unternehmen durch, vermitteln Ihnen die Ergebnisse und sorgen für die Implementierung von Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen in Ihr QM-Konzept.


















Voraudits


Generalprobe


Optional bieten wir Unternehmen, die sich auf ein Zertifizierungsaudit vorbereiten, die Durchführung eines Voraudits an. Ein solches Voraudit fungiert als Generalprobe vor dem eigentlichen Zertifizierungsaudit. Diese Standortbestimmung ist ein wichtiges Instrument besonders für Unternehmen, die erstmalig eine Systemzertifizierung oder eine Erweiterung des Zertifizierungsrahmens auf zusätzliche Standards planen.

Notwendige Systemverbesserungen und vorhandene Systemlücken können so rechtzeitig erkannt und resultierende Maßnahmen umgesetzt werden.

Regelmäßige umfassende Voraudits dienen so auch der kontinuierlichen Effektivitätsüberprüfung des etablierten Qualitätsmanagementsystems und können interne Audits ersetzen.

















Lieferantenaudits


Instrument zur Lieferantenbewertung.


Als Instrument zur Lieferantenbewertung dienen solche nicht regulären Audits der unabhängigen Einschätzung des Qualitätsmanagementsystems von Lieferanten. Es sollen Informationen gesammelt und Rückschlüsse gewonnen werden zur Herstellungspraxis und Qualitätssicherung von Zulieferbetrieben.

Zusammen mit regulären Zertifizierungsaudits und internen Audits stärken Lieferantenaudits die Lieferkette und helfen bei der von unterschiedlichen Qualitätsstandards geforderten Lieferantenbewertung.

Je nach Kundenanforderungen können definierte Fragestellungen und Themenausrichtungen im Fokus stehen. Unsere fundierten Fachkenntnisse ermöglichen eine kompetente und neutrale Auditdurchführung anhand von zielorientierten Themen- und Fragekataloge.

















Mikrobiologische Untersuchungen von Lebensmitteln


Bedeutung für die Qualitätssicherung.


Mikroorganismen spielen in der Lebensmittelindustrie eine zentrale Rolle. Einerseits bei der Konservierung oder Veredlung von Lebensmitteln, andererseits als Verderbnisverursacher sind Mikroorganismen mit Lebensmitteln untrennbar verbunden. Besonders dramatische Auswirkungen können pathogene, das sind gesundheitsgefährdende Keime haben.

Daher ist die mikrobiologische Analyse in der Qualitätssicherung und der Lebensmitteluntersuchung hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus sind Lebensmittelunternehmer gesetzlich und entsprechend den Anforderungen von Lebensmittelstandards zur regelmäßigen Untersuchung Ihrer Produkte verpflichtet.

Natürlich können auch Privatpersonen Lebensmittel untersuchen lassen.

Gerne können Sie ein Angebot erfragen.



Probenahme und Durchführung


Mikrobiologischen Untersuchungen werden von uns in akkreditierten Untersuchungslaboren beauftragt.

Die Entnahme von Proben kann durch unsere geschulten Mitarbeiter vor Ort erfolgen.

Für Selbstnehmer finden sich Hinweise zur richtigen Probenentnahme im Download-Bereich unserer Homepage.

Bei der Interpretation der Ergebnisse sowie bei der Umsetzung empfehlenswerter Korrekturund Vorbeugemaßnahmen sind wir auf Wunsch gerne behilflich und beraten Sie auch weitergehend in Hygienefragen.

Die Analysen werden entsprechend den Vorgaben der geltenden Regelwerke, wie z.B.

  • VO2073/2005
  • Mikrobiologische Richt- und Warnwerte zur Beurteilung von Lebensmitteln, herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGMH)

durchgeführt und bewertet.

Es können Untersuchungen auf alle in Lebensmitteln relevanten Mikroorganismen sowie in den meisten Lebensmittelgruppen durchgeführt werden.

Das sind Lebensmittel tierischen und nicht-tierischen Ursprungs, von der Erzeugung über die Herstellung, Verarbeitung und Veredlung bis zu verzehrfertigen Gerichten.

Sprechen Sie uns an. Im persönlichen Gespräch klären wir gerne alle Ihre Fragen und erarbeiten Lösungen für Ihre Erfordernisse.

Beispiel für Lebensmittelgruppen:

  • Fleisch, Fleischzubereitungen (z.B. Drehspieße und Döner)
  • Fleischerzeugnisse (z.B. Koch-, Brüh-, und Rohwürste)
  • Backwaren mit und ohne Füllungen, Konditoreierzeugnisse
  • Milch und Molkereiprodukte aller Art
  • Fisch, Fischereierzeugnisse, Krebse und Weichtiere
  • Eier und Eiprodukte
  • Speiseeis
  • Obst und Gemüse
  • Rohkost-, Feinkostprodukte, Salate aller Art
  • Convenience-Lebensmittel
  • Marinaden, Mayonnaisen
  • Gewürze, Instandprodukte, Trockenprodukte

Beispiel für Untersuchungsanforderungen:

  • Untersuchungen nach VO2073/2005 EG
  • Untersuchungen gemäß DGHM-Empfehlungen
  • MHD-Untersuchungen
  • Untersuchungen auf einzelne Keime bzw. Keimgruppen
    • Aerobe mesophile Gesamtkeimzahl
    • Aerobe und Anaerobe Sporenbildner
    • Salmonellen
    • Listerien (einschl. Listeria monozytogenes)
    • Sulfitreduzierende Clostridien
    • Colstridium perfringens
    • Bacillus cereus
    • Staphylococcus aureus
    • Koagulase positive Staphylokokken
    • E. coli (Escherichia coli)
    • Enterobacteriaceae
    • Coliforme Keime
    • Enterokokken
    • Milchsäurebakterien
    • Pseudomonaden
    • Hefen und Schimmelpilze



Trinkwasseruntersuchungen


gemäß Trinkwasserverordnung


Lebensmittelunternehmer sind gesetzlich zur regelmäßigen Untersuchung von Trinkwasserproben verpflichtet. Bei Fragen zur Untersuchungshäufigkeit, Probenanzahl, geeigneter Auswahl von Probenentnahmestellen oder bei der Ausarbeitung eines Zapfstellenplans mit qualifizierter Risikobewertung unter Einbeziehung wassertechnischer Anlagen können wir sachkundig helfen.

Sowohl im gewerblichen wie auch im privaten Kundenbereich entnehmen wir Trinkwasserproben und lassen sie nach Kundenwünschen bzw. gemäß den gestellten gesetzlichen Anforderungen in unserem akkreditierten Analysenlabor untersuchen.

Unsere Probenehmer sind ausgebildet für die Entnahme von Trinkwasserproben. Die Probenahme zur mikrobiologischen Untersuchung gemäß Trinkwasserverordnung erfolgt nach den Vorgaben der DIN EN ISO 19548.

Die mikrobiologische Untersuchung erfolgt gemäß Trinkwasserverordnung, Anlage 5 und nach der DIN EN ISO 6222.

Trinkwasserproben für chemische Analysen können ebenfalls entnommen und an ein Fachlabor geleitet werden.

Ihre Fragen klären wir selbstverständlich gerne auch fernmündlich.














Luftkeimmessungen


mittels Impaktions- oder Sedimentationsverfahren


Die Qualität der Raumluft spielt in vielen Produktionsabläufen eine entscheidende und wichtige Rolle. Luftkeimzahlen haben Einfluss auf die Produktqualität, geben Auskunft über den Zustand lüftungstechnischer Anlagen oder die Untersuchungen der Luftkeimzahlen sind zwingend erforderlich.

Luftkeimuntersuchungen können mittels Impaktionsverfahren durchgeführt werden. Hierbei werden luftgetragene Mikroorganismendurch durch Ansaugen einer genau definierten Menge Raumluft auf Nährmedien abgeschieden und quantitativ bestimmt.

Beim Sedimentationsverfahren sedimentieren Luftkeime in definierter Zeit auf Nährmedien, die quantitativ ausgewertet werden können.

Je nach verwendetem Nährmedium können Hefen und Schimmelpilze sowie verschiedene Bakterien nachgewiesen werden.

Bei der Planung, der Durchführung und der Bewertung von Raumluftuntersuchungen sind wir ebenfalls gerne behilflich. Rufen Sie uns bitte an.
















Hygienekontrollen - Oberflächenuntersuchungen


mittels Abklatsch- oder Tupferverfahren


Zur Überprüfung der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sowie zur Untersuchung der Prozesshygiene bieten wir Oberflächenuntersuchungen mittels Abklatschverfahren und Tupferverfahren an.

Die Ergebnisse dieser Untersuchungen dienen der Bewertung der Effektivität der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen.

Durch Einsatz unterschiedlicher Nährmedien können unterschiedliche Keimgruppen nachgewiesen werden, z.B.:

  • Gesamtkeimzahl
  • Enterobakteriaceae
  • Coliforme
  • Hefen / Schimmelpilze
  • Salmonella
  • Listerien
  • E. coli
  • Staphylokokken
  • Staphylococcus aureus
  • Lactobakterien
  • Mastitis, gram+ / gram-

Die Entscheidung, welche Keime nachgewiesen werden sollen, richtet sich nach der jeweiligen Fragestellung. Hierbei sowie bei der Ausarbeitung eines geeigneten risikoorientierten Beprobungsplans sind wir gerne behilflich. Ebenfalls behilflich können wir bei der Interpretation der Untersuchungsergebnisse sein (Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen).




Weitere Analysen


Sind die von Ihnen gewünschten Untersuchungen nicht aufgeführt oder suchen Sie ganz spezielle Nachweismethoden? Sprechen Sie uns an. Wir finden einen Laboranbieter und machen gerne ein entsprechendes Angebot.


Mitarbeiteruntersuchungen (Stuhl auf pathogene Keime)

Molekularbiologie:

  • Tierartenbestimmung
  • Schnelle Erreger-Direktnachweise

Chemie:

  • Nährwertanalysen
  • Fettsäurespektrum
  • Kohlehydratbestimmungen (Zucker)
  • Nitrit / Nitrat
  • Phosphat
  • Rückstandanalysen
u.v.m.










Personalschulungen


..sind nicht als Monolog zu verstehen.


Unsere Mitarbeiterschulungen vermitteln die vorgeschriebenen Inhalte gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) und VO (EG) Nr. 852/2004. Sie sind fester Bestandteil unseres Betreuungskonzeptes und werden im Regelfall jährlich durchgeführt.

Wir kommen gerne zu Ihnen ins Haus und schulen in Gruppen oder auch Einzelpersonen. Dabei berücksichtigen wir natürlich Schichtarbeit und Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Kernzeiten.

Selbstverständlich werden die Lehrinhalte an Ihren Betrieb angepasst und ergänzt. Beobachtungen von Betriebsbegehungen, Auswertungen von betrieblichen Eigenkontrollen und Laboruntersuchungen finden genauso Eingang wie Themenvorschläge von Ihrer Seite.

Unsere Personalschulungen sind nicht als Monolog zu verstehen. Unsere Referenten gehen auf Ihre Mitarbeiter ein und suchen das Gespräch.
















Hygieneschulungen


Personalhygiene, Produkthygiene, Betriebshygiene


Unsere Hygieneschulungen vertiefen Themenschwerpunkte in den Bereichen Personalhygiene, Produkthygiene, Betriebshygiene und die gegenseitigen Auswirkungen von Hygienemängeln.

An Beispielen aus Ihrem Arbeitsalltag werden Ursachen und Auswirkungen von Hygienesituationen besprochen, die systematische Fehler- und Ursachenforschung erläutert sowie problemorientierte Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen erarbeitet.

Wir kommen gerne zu Ihnen ins Haus und schulen in Gruppen oder auch Einzelpersonen. Dabei berücksichtigen wir natürlich Schichtarbeit und Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Kernzeiten.

Unsere Personalschulungen sind nicht als Monolog zu verstehen. Unsere Referenten gehen auf Ihre Mitarbeiter ein und suchen das Gespräch.
















Schulungen zum Thema Qualitätsmanagement


Für Mitarbeiter im QM-Wesen.


Sowohl die Einführung als auch die Aufrechterhaltung von Qualitätsmanagementsystemen in Betrieben erfordert hinreichende Kenntnisse über alle Hierarchieebenen des Unternehmens hinweg. Sämtliche Mitarbeiter müssen mit den Anforderungen vertraut sein. Qualitätsmanagementbeauftragte werden mit tiefgreifenden Fragen zur Umsetzung im täglichen Arbeitsleben konfrontiert.

Unsere Referenten vermitteln das notwendige Wissen zu den unterschiedlichen Lebensmittelstandards und anderen Normen, helfen bei der praktischen Umsetzung und der Adaption an die betrieblichen Verhältnisse und beantworten natürlich Ihre Fragen.

Aufbauend auf dem amtlich geforderten Grundwissen zu Infektionsschutz, Lebensmittelhygiene und Erfüllung rechtlicher Anforderungen für Lebensmittelbetriebe werden die Inhalte zu HACCP-Systemen und allen gängigen Lebensmittel- und Futtermittelstandards vermittelt und vertieft. Mehr Informationen zu den einzelnen Standards finden Sie im Menü unter Beratung.

Unsere QM-Schulungen richten sich an Personen, die im Lebensmittelbereich verantwortlich tätig sind und mit Qualitätsmanagementsystemen arbeiten müssen.

Diese Schulung führen wir gerne in Ihrem Haus durch oder auch bei uns. Fragen Sie bitte nach den aktuellen Terminen.












Fachkundeschulungen


Grundwissen für Lebensmittelunternehmer und Lebensmittelverantwortliche


Unsere ganztägigen Fachkundeschulungen richten sich an Personen, die im Lebensmittelbereich verantwortlich tätig sein wollen, aber nicht über eine entsprechende Ausbildung oder zumindest ausreichende Fachkenntnis verfügen.

Die Schulungsinhalte orientieren sich wesentlichen Teilen an den EU-Verordnungen VO 178/2002, VO 852/2004, VO 853/2004, VO 2073/2005, dem Infektionsschutzgesetz und weiteren relevanten Rechtsgrundlagen. Vermittelt werden die amtlicherseits geforderten Grundkenntnisse zum sicheren Umgang mit empfindlichen Lebensmitteln. Das ausführliche Begleitmaterial ermöglicht das Nacharbeiten und Vertiefen der Lehrinhalte. Abschließend findet eine Erfolgskontrolle statt, die von den Veterinärbehörden anerkannt wird.

Diese Fachkundeschulung führen wir gerne in Ihrem Haus durch oder auch bei uns. Fragen Sie bitte nach den aktuellen Terminen.

















Individuelle Schulungen


..auf Maß geschneidert.


Alle Schulungen bieten wir auch als individualisierte Schulungsveranstaltungen an. Ob einfache Personalschulung gemäß Infektionsschutzgesetz und VO 852/2004, Schulungen zur Personal- und Betriebshygiene, HACCP-Schulung oder QM-Schulung zur Vermittlung von Inhalten von Lebensmittelstandards, wir passen die Schulungsinhalte an Ihre speziellen Bedürfnisse an. Ihre Themenvorschläge nehmen wir gerne auf und stimmen die Inhalte auf Ihre Zielgruppe ab.

Auch hier gilt: Unsere Schulungen binden die Teilnehmer mit ein. Inhalte werden nicht nur vermittelt, sondern im Gespräch vertieft.

Wir kommen gerne zu Ihnen ins Haus.



















So erreichen Sie uns


Anfahrt


Sie finden unser Büro auf dem Herzogswall 34 in Recklinghausen, in unmittelbarer Nähe zur Altstadt und der Engelsburg am Ringwall.

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln gelangen Sie ab Recklinghausen Hbf mit dem Bus Linie 224 bis Haltestelle Herzogswall zu uns.

Alternativ finden Sie uns fußläufig, wenn Sie den Busbahnhof passieren und dann rechts dem Kurfürstenwall zum Herzogswall folgen.

Die Anfahrt mit dem Kraftfahrzeug können Sie hier planen:

Routenplaner





Ein Besucherparkplatz befindet sich vor dem Haus. Weitere Parkmöglichkeiten befinden sich gegenüber im Augustinessenparkhaus in 50 m Entfernung.



Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Herzlich Willkommen!




Kontaktieren Sie uns


VetLabor Bünger KG

Herzogswall 34
45657 Recklinghausen

buero@vetlabor.info

T: +49 – (0)2361 – 937 0637


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Termine



















Ansprechpartner



Dr. Kirsten Bünger

Veterinärmedizinerin

T: +49 – (0)2361 – 937 0637

kb@vetlabor.info

Geschäftsleitung

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Frau Dr. Bünger

Dr. Gerd Bünger

Diplom-Biologe

T: +49 – (0)2361 – 937 0637

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Geschäftsleitung

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Herr Dr. Bünger














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Herzogswall 34

45657 Recklinghausen

Telefon: +49 (0)2361 9370637

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Vertretungsberechtigte Gesellschafterin : Dr. Kirsten Bünger

Registergericht: Amtsgericht Recklinghausen

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Verantwortlich für die Inhalte der Website:

Dr. Kirsten Bünger

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